Überschussanteile
In der Regel werden die vom Lebensversicherer zugeteilten Überschussanteile zur
laufenden Erhöhung der Versicherungsleistung verwendet.
Überschussbeteiligung
Durch eine rentable Anlage der Beiträge entstehen Überschüsse bei
Lebensversicherungsunternehmen. Dies geschieht auch dadurch, dass weniger Todesfälle
eintreten, als bei der Beitragskalkulation angenommen und eine rationelle Verwaltung
geführt wird. Als Überschussbeteiligung wird nahezu der gesamte Überschuß an die
Versicherungsnehmer weitergegeben. Das Bonussystem und die verzinsliche
Ansammlung sind die wichtigsten Überschußverteilungssysteme. Die jährlichen
Überschußanteile werden beim Bonussystem als Einmalbeiträge für eine weitere
beitragsfreie Versicherung (Bonus) verwendet. Jahr für Jahr erhöht sich dadurch die
Versicherungsleistung im Todes- und Erlebensfall. Insbesondere der Todesfallschutz wird
bereits frühzeitig erhöht. Dagegen werden beim Versicherungsunternehmen bei der
verzinslichen Ansammlung die jährlichen Überschussanteile angespart und verzinst.
Zusammen mit der Versicherungssumme wird dieser angesparte Betrag dann zuzüglich
der Zinsen und Zinseszinsen ausbezahlt. In der Regel führt dies zu einer Erlebensfall-
Leistung die höher als beim Bonussystem ist.
Umlageverfahren
Nur in Verbindung mit einer kapitalbildenden Lebens- bzw. Rentenversicherung oder
einer Risikoversicherung, die man als Hauptversicherung bezeichnet, kann sie den
Versicherungsschutz ergänzen. Die vereinbarte Versicherungssumme erhöht sich bei
Unfalltod durch die Unfall-Zusatzversicherung.
Unfall-Zusatzversicherung
Eine Tarifierungsform im Bereich der Autoversicherungen: Die Fahrzeugtypen bzw.
Fahrzeugkonstruktionsgruppen werden nach ihrem Schadenverlauf in sogenannte
Typklassen (in der Autohaftpflicht: 10-25; in Kasko 10-40) untergliedert. Modelle mit
weitestgehend gleichartigem Schadenverlauf sind den einzelnen Typklassen zugeordnet.
Unterversicherung
Der (Neu-)Wert aller versicherten Sachen ist größer als die Versicherungssumme; dies
führt zu einer Reduktion der Entschädigungsleistung durch den Versicherer.