Barlohnverzicht
Hierbei wird auf einen Anteil des Gehalts zur Finanzierung von Prämien einer
Direktversicherung verzichtet (s. Gehaltsverwendungs- Direktversicherung).
Beiträge im Alter
Theoretisch sollen die Beiträge zur privaten Krankenversicherung immer gleich hoch bleiben
und nicht mit ansteigendem Alter zunehmen. Man zahlt deshalb einen Teil des Beitrags in
einen "Spartopf" ein. Durch diese sogenannte Alterungsrückstellung sollen die
Krankheitskosten im höheren Alter ausglichen werden, da der Beitrag an sich dazu nicht
ausreichen würde.
Dennoch kann z. B. die Kostenexplosion im Gesundheitswesen – als nicht vorhersehbarer
Faktor – zu Beitragssteigerungen führen.
Beiträge in der privaten Krankenversicherung
Die Höhe des Beitrages ist in der privaten Krankenversicherung vom Geschlecht abhängig,
vom Vorerkrankungen und dem Gesundheitszustand bei Abschluss der Versicherung, von
Lebensalter bei Versicherungsbeginn und vom Umfang des Versicherungsschutzes, der
bedarfsgerecht zusammengestellt werden kann. Durch Selbstbehalte kann der Beitrag gesenkt
werden. Beitragsanpassungen sind aufgrund von Kostensteigerungen im Gesundheitswesen
möglich, diese müssen jedoch von einem unabhängigen Treuhänder genehmigt werden.
Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (BBG)
In der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) gibt die BBG die Höchstgrenze des
Einkommens an, bis zu deren Erreichen Beiträge an die GRV zu zahlen sind.
Ein Überschreiten der BBG führt im Unterschied zur Jahresarbeitsentgeltgrenze der
gesetzlichen Krankenversicherung nicht zu einer Ausstiegsmöglichkeit aus der GRV. Für die
die BBG übersteigenden Einkommensteile müssen lediglich keine Beiträge mehr in die GRV
bezahlt werden.
Beitragserhöhungen
Generell sind freiwillige Erhöhungen des Beitrages in der Lebensversicherung möglich. bei
Steuerbegünstigten Vertragsformen hat allerdings die Restlaufzeit des Vertrages nach der
Erhöhung noch mindestens 12 Jahre zu betragen, um die Steuerbegünstigung zu erhalten.
Ist allerdings bei Beginn, spätestens jedoch 12 Jahre vor Ende des Vertrages, eine
automatische Anpassung festgelegt, so führen die automatisch erhöhten Beiträge nicht zu
einer Steuerschädlichkeit des Vertrages, selbst wenn eine Erhöhungen in den letzten Jahren
der Vertragsdauer geschehen.
Beitragsfreistellung
Kann man die Beiträge für seine Lebensversicherung nicht mehr aufbringen, weil man in
finanziellen Schwierigkeiten ist, so kann die Beitragszahlung eingestellt werden. Den bis
dahin aufgebaute Versicherungsschutz wird dann vom Versicherer errechnet, wobei dann
natürlich der ursprünglich geplante Schutz gemindert wird. Sollte innerhalb von 6 Monaten
der Engpass gemeistert sein, so kann durch eine Wiederinkraftsetzung die Beitragszahlung
erneut aufgenommen werden – ohne nochmalige Gesundheitsprüfung.
Beitragsorientierte Zusage
Hier handelt es sich um eine Versorgungszusage, bei der die Zahlung eines Beitrags, aus dem
sich die endgültige Leistung errechnet, garantiert wird.
Beitragsrückgewähr
Eine Form der Todesfallleistung ist in einer privaten Rentenversicherung die
Beitragsrückgewähr. Sie wird bei einer aufgeschobenen Rentenversicherung in aller Regel für
den Fall festgesetzt, falls bereits vor Rentenbeginn die versicherte Person sterben sollte. Aber
bei einer sofort beginnenden Rentenversicherung ist die Beitragsrückgewähr auch als
Hinterbliebenenabsicherung möglich.
Die eingezahlten Beiträge (zuzüglich Zinsen) werden hierbei im Todesfall als
Todesfallkapital ausgezahlt. Die bereits erbrachten Renten werden bei der sofort beginnenden
Rente in Abzug gebracht.
Beitragszahlungsdauer
Der Zeitraum, in dem die Versicherung Beiträge zu zahlen sind, nennt man
Beitragszahlungsdauer. Meistens sind Versicherungs- und Beitragszahlungsdauer gleich lang.
Sollte in der Lebensversicherung eine kürzere Beitragszahlungsdauer vereinbart werden, so ist
es aus steuerlichen Gründen sinnvoll, sie mindestens 5 Jahre betragen zu lassen.
Beitragszahlungsweise
Es gibt verschiedene Weisen der Beitragszahlung:
- als Einmalbeitrag
- als laufender Beitrag
- über ein Beitragsdepot
- über einen Auszahlplan
Berufsanfänger
Wenn Arbeitnehmer in den Beruf einsteigen und sie unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze
verdienen, sind sie in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Sollten
sie darüber verdienen, so sind sie versicherungsfrei, haben also die Möglichkeit sich entweder
sofort privat zu versichern oder ein freiwilliges Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse
zu werden.
Generell versicherungsfrei sind Selbstständige und Freiberufler, die in den Beruf einsteigen,
sie können die private Absicherung wählen. Da Berufsanfänger, die
sozialversicherungspflichtig sind, während der ersten Jahre keinerlei Schutz vor den Folgen
einer Erwerbsminderung aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben, ist an dieser Stelle
eine private Vorsorge besonders wichtig.
Berufsunfähigkeit
Sollte entsprechend dieser Definition eine Berufsunfähigkeit festgestellt werden, so sind die
zugesicherten Leistungen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung fällig. Eine solche
private Absicherung ist insbesondere für junge Berufsanfänger unerlässlich, die noch nicht
über Leistungen aus der GRV verfügen.
Den Begriff der Berufsunfähigkeit gibt es in der gesetzlichen Rentenversicherung seit dem
1.1.2001 nicht mehr.
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Diese kann nur in Kombination mit einer Hauptversicherung, z. B. einer
Risikolebensversicherung, einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer
Rentenversicherung abgeschlossen werden. Die Beitragszahlung entfällt hier bei
Berufsunfähigkeit sowohl für die Haupt- als auch für die Zusatzversicherung. Die
Versicherung einer Berufsunfähigkeitsrente kann auch zusätzlich vereinbart werden.
Betriebsausgaben
Durch den Betrieb veranlasste und von den steuerpflichtigen Einkünften absetzbare
Aufwendungen.
Betriebsrente
Dies ist die laufende Leistung aus einer betrieblichen Altersversorgung (Invaliden-, Alters -
oder Hinterbliebenenrente/n).
Bezugsberechtigter (Begünstigter)
Die nach dem Willen des Versicherungsnehmers die Erlebens- oder Todesfallleistung
erhaltende Person wird als Bezugsberechtigter bezeichnet. Der Versicherungsnehmer wird
meistens selbst als Begünstigter für den Erlebensfall eingesetzt.
Ist ein widerrufliches Bezugsrecht festgesetzt, so kann durch den Versicherungsnehmer die
Bezugsberechtigung jederzeit geändert werden. Der Begünstigte muss bei einem
unwiderruflichen Bezugsrecht jeder Vertragsänderung zustimmen.
Bindefrist
Ein Antragsteller ist während der sogenannten Bindefrist an seinen Versicherungsantrag
gebunden. In einer Sachversicherung beträgt sie laut Gesetz in der Regel zwei Wochen, in der
Unfall-, Haftpflicht- und Kraftfahrtversicherung einen Monat, in der Kranken- und
Lebensversicherung in der Regel sechs Wochen. Die im Vertrag festgelegte Frist ist jedoch
ausschlaggebend.
Bruttojahresgehalt
Sowohl zur Berechnung des Steuer- und ggf. Sozialabgabenersparnis als auch zur Berechnung
des Mindesteigenbeitrages wird dieses Gehalt herangezogen. Eigentlich ist jedoch das
Bruttojahresgehalt des Vorjahres Berechnungsbasis für den Mindesteigenbeitrag.