Pauschalsteuer
Es handelt sich hierbei um die zu zahlende Steuer, die bei Lohn- und
Kirchensteuerpauschalierung anfällt.
Pauschalsteuersatz
Ein Prozentsatz, der pauschal als Lohn- bzw. Kirchensteuer zu entrichten ist. Für die
Lohnsteuer beträgt Der Pauschalsteuersatz z. Zt. 20%. In den einzelnen Bundesländern
ist der Prozentsatz der pauschalierten Kirchensteuer unterschiedlich und beträgt in der
Mehrzahl 7%. Der Solidaritätszuschlag (7,5%; ab 1.1.1998 5,5%) wird auch auf die
pauschale Lohnsteuer erhoben.
Pfandrechtmodell
Es besteht kein gesetzlicher Insolvenzschutz für die betriebliche Altersversorgung eines
beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers. Die Ansprüche aus einer
Rückdeckungsversicherung sollten daher unbedingt an die – gemäß Versorgungszusage –
Berechtigten verpfändet werden. Für diesen Personenkreis sollte das Bezugsrecht bei
Direktversicherungen von Anfang an unwiderruflich sein.
Pflegeversicherung
In Deutschland sind schon heute 1,9 Millionen Menschen pflegebedürftig. Häufig reicht
der Grundschutz der Pflegepflichtversicherung nicht aus. Für die stationäre Pflege gilt
dies ebenso wie für die häusliche. Ein Platz im Pflegeheim kostet in der höchsten
Pflegestufe selbst im Doppelzimmer heute oft über 3.000 EUR im Monat. Bei stationärer
Pflege zahlt die Pflegepflichtversicherung bis zu 1.432 EUR (in Härtefällen bis zu 1.688
EUR) im Monat (Pflegestufe III) - allein für die reinen Pflegeleistungen. In jedem Fall
müssen Unterkunft, Verpflegung und besondere Komfortleistungen vom
Pflegebedürftigen selbst bezahlt werden.
Police (Versicherungsschein)
Die Urkunde (Versicherungsschein) über den Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und
Versicherungsunternehmen heißt auch Police.
Unter einer Versicherungsscheinnummer zusammengefasst, enthält die Police die
dokumentierten Risiken und Verträge.
Progression
Je größer die dauernde Beeinträchtigung nach einem Unfall ist, desto gravierender ist
auch die finanzielle Belastung. Aus diesem Grund steigt die Invaliditätsleistung bei
höheren Invaliditätsgraden auch bis zum drei- (Progression 300%), vier- (Progression
400%), oder sogar fünffachen Kapital (Progression 500%) bei einer festgestellten
Vollinvalidität überproportional an.