Indirektes Geschäft
Es handelt sich hierbei um ein von Erst- oder Rückversicherern in Rückdeckung
genommenes Geschäft.
Individualversicherung
Auch als Vertrags- oder Privatversicherung bekannt; Ein alle Versicherungseinrichtungen
umfassender Zweig der Vorsorge, der nicht der Sozialversicherung zuzuordnen sind.
Durch den Begriff wird die individuelle Vertragsgestaltung des Versicherungsschutzes
beschrieben. Die Individualversicherung ist im Gegensatz zur Sozialversicherung
grundsätzlich marktwirtschaftlich organisiert: Die rechtlichen und wirtschaftlichen
Verbindungen zwischen Kunden und Versicherern beruhen auf autonomen
Entscheidungen. Aus der materiellen Staatsaufsicht über Versicherungsunternehmen und
dem Versicherungsvertragsgesetz ergeben sich Einschränkungen der Autonomie.
Industrieversicherung
Hierbei handelt es sich um einen Oberbegriff und keinen einheitlichen
Versicherungszweig, der verschiedene Deckungenmöglichkeiten industrieller Risiken
(Feuer-, Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherung, Haftpflicht-, Transportversicherung
sowie Technische Versicherungen) abdeckt.
Invaliditätsgrad
In der Unfall- und in der Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich der Anspruch auf
Versicherungsleistungen nach dem Invaliditätsgrad. Bei unfallbedingtem dauernden
Verlust der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit (Invalidität) zahlt die
Unfallversicherung die volle, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität
entsprechenden Teil der Invaliditätsversicherungssumme (siehe auch "Gliedertaxe"). Der
Invaliditätsgrad orientiert sich in der Berufsunfähigkeitsversicherung an der
Einschränkung der beruflichen Fähigkeiten infolge von Körperverletzung, Krankheit oder
Kräfteverfalls. Bei einer Berufsunfähigkeit von mindestens 50 Prozent wird meist
geleistet.
Invaliditätsversicherung
siehe Berufsunfähigkeits- und Berufsunfähigkeitszusatzversicherung