Deutsche Familienversicherung AG: Pferdehalterhaftpflicht
Deutsche Familienversicherung AG: Pferdehalterhaftpflicht
Nach dem deutschen Gesetz unterliegt jeder Besitzer und Halter eines Pferdes der so genannten
Gefährdungshaftung. Dies bedeutet, dass im Falle einer Schädigung durch das Pferd von
Gesundheit oder Vermögen eines Dritten, der Halter dafür haftbar ist. Dies ist auch der Fall wenn
man selbst kein Verschulden am Schaden hat. Deshalb sollte man sich mit einer
Haftpflichtversicherung schützen. Die Pferdehaftpflichtversicherung der Deutschen Familienversicherung AG,
auch DFV genannt, leistet hier bei berechtigten Schadensersatzforderungen
Hilfe und wehrt unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Diesen Schutz erhalten Sie zu niedrigen
Konditionen mit Topleistungen.
Bei der Pferdehaftpflichtversicherung sind Personen-, Sach- und
Vermögensschäden, die durch das Pferd verursacht wurden, versichert. Zu den Leistungen der
Pferdehaftpflichtversicherung, zählen z.B. durch das Pferd verursachte Flur- und Deckschäden,
entgeltliche Reitbeteiligungen, Schäden an fremden Transportanhängern und an geliehenen,
gemieteten oder gepachteten Gebäuden oder Gebäudebestandteilen, Pferdeboxen und Einfriedungen
von Weiden und Koppeln. Weiter sind bei der Pferdehaftpflichtversicherung der DFV Gastreiter bzw.
Fremdreiter-Risiken ebenfalls mit abgedeckt. Dabei gilt der Versicherungsschutz der
Pferdehaftpflichtversicherung in Deutschland und bei Auslandsaufenthalten bis zu 3 Jahren Dauer
weltweit. Ausgenommen davon sind lediglich die USA und auch Kanada. Voraussetzung ist, dass
das versicherte Tier bei Vertragsabschluss im Meldegebiet der Bundesrepublik Deutschland
gehalten wurde.
Als versichert gilt bei der Pferdehaftpflichtversicherung der DFV der Pferdehalter
selbst sowie der Tierhüter und Tierpfleger, sofern er nicht gewerbsmäßig tätig ist. Bei der DFV
können Sie zwischen zwei Tarifmodellen wählen. Dies ist abhängig von der Größe des Pferdes. Bis
zu einer Höhe von 148 cm Stockmaß des Pferdes erhalten Sie bereits zu einem Jahresbeitrag von
nur 49 Euro einen perfekten Versicherungsschutz. Übertrifft Ihr Tier dieses Stockmaß dann erhalten
Sie den Versicherungsschutz der DFV für einen Jahresbeitrag von 85 Euro. Bei beiden
Tarifvarianten haben Sie eine Versicherungsdeckungssumme in Höhe von 12 Mio. Euro. Weitere
Leistungen, die im Schadensfall gedeckt werden, sind feste Reitbeteiligungen, Ausgleich von
Flurschäden, Versicherungsschutz bei Kutsch- und Schlittenfahrten, Schäden an fremden
Transportanhängern, Schäden an gemieteten oder gepachteten Gebäuden oder
Gebäudebestandteilen, Pferdeboxen und Einfriedungen von Weiden oder Koppeln. Auch bei der
Teilnahme an Reitturnieren, Leistungsschauen oder auch Umzügen bei festlichen Anlässen, kommt
die Pferdehaftpflichtversicherung der DFV für mögliche Schäden auf.
Automatisch mitversichert
sind auch mögliche Fohlen der versicherten Pferde und auch alle Gastreiter sind im Falle eines
Unfalles oder Schadens in der Leitungsbreite der abgesicherten Schadensfälle mit abgedeckt. Für
Sie ist es damit nicht notwendig, Mitglied in einem Verband oder einem Verein zu sein. Auch als
Privatmann und normaler Pferdebesitzer genießen Sie den Schutz der Pferdehaftpflichtversicherung
der DFV in vollem Umfang. Überlegen Sie nicht langen und vertrauen Sie sich und Ihr Tier dem
Schutz der Deutschen Familienversicherung AG an und Sie erhalten zu hervorragenden
Konditionen auch Topleistungen.
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