Die Tierhalterhalterversicherung ist der Oberbegriff für die speziellen Hundehalter- und
Pferdehalterversicherungen. Diese bezeichnen somit genauer, welches Tier im konkreten Fall
versichert ist. Als Abkürzung hierfür wird meist auch nur die Hundehaftpflicht oder die
Pferdehaftpflicht benannt. Per Gesetz ist jeder Halter eines Tieres dazu verpflichtet, für einen
Schaden, den sein Tier angerichtet hat auch aufzukommen. So wie es für den Menschen die
Haftpflichtversicherung gibt, die in solchen Fällen greift, gibt es für Tiere die
Tierhalterhaftpflichtversicherung. Da jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für den Schaden
aufkommen muss, kann es ohne Versicherung leicht sein, dass er ein Leben lang für den
Schaden zahlen muss. Er haftet dann mit seinem gesamten Vermögen.
Das Besondere ist,
dass der Halter eines Tieres auch dann für den Schaden aufkommen muss, wenn dieser nicht
schuldhaft verursacht wurde. Es lohnt sich also, eine solche Versicherung abzuschließen. Dies
ist aber nur für größere Tiere, wie Pferde, Esel oder Kühe und für Hunde notwendig. Andere
Tiere, die als zahm gelten (Hamster, Katzen oder Ziervögel) sind bereits in der privaten
Haftpflichtversicherung mit eingeschlossen. Die meisten Versicherungsanbieter für eine
Tierhalterhaftpflichtversicherung überprüfen vor der Begleichung des Schadens, ob
überhaupt eine Zahlung in Frage kommt.
Nicht selten werden nämlich unberechtigte
Ansprüche gestellt, die von der Versicherung dann aber abgewehrt werden. Kein Halter eines
Tieres, der über diese Versicherung verfügt, läuft dann Gefahr, unberechtigt zur Kasse
gebeten zu werden. Kommt dabei heraus, dass die Ansprüche berechtigt sind, so übernimmt
die Versicherung in der Regel den Schaden problemlos. Probleme gibt es aber, wenn ein
bestimmter Schaden zu oft vorkommt. Beißt ein Hund also mehrmals jemanden, so wird sich
die Versicherung weigern, für den Schaden aufzukommen. Die
Tierhalterhaftpflichtversicherung übernimmt sowohl Personen- als auch Vermögensschäden.
Richtet das Tier also einen Schaden an einem Gegenstand an, so wird dieser zum Zeitwert
ersetzt.
Einige Versicherungen kommen sogar für den Neuwert des Gegenstandes auf.
Personenschäden treten ein, wenn beispielsweise der Hund jemanden gebissen hat oder das
Pferd einmal zugetreten hat. Krankenhauskosten und eventueller Verdienstausfall des
Geschädigten werden nun von der Tierhalterhaftpflichtversicherung getragen. Im Rahmen
einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Sie als Halter des Tieres versichert. Daneben sind
aber auch die Mitglieder Ihrer Familie, Ihre Freunde und Nachbarn mitversichert, wenn diese
Ihr Tier hüten. Sofern Sie die Versicherung entsprechend abschließen, können Sie auch
andere Personen mitversichern. Im Rahmen der Pferdehaftpflicht können Sie beispielsweise
eine Gastreiter-Deckung vereinbaren. Eine solche Versicherung ist schon ab ungefähr dreißig
Euro im Jahr zu bekommen.
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.