Deutsche Familienversicherung AG: Hundehalterhaftpflicht
Deutsche Familienversicherung AG: Hundehalterhaftpflicht
In der Bundesrepublik ist eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Hundebesitzer unerlässlich,
denn laut Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegt man als Tierhalter der Gefährdungshaftung,
d.h. für jeden Schaden, den ein Hund verursacht, kann man, auch ohne eigenes Verschulden, haftbar
gemacht werden. Besonders durch Hunde hervorgerufene Verkehrsunfälle können extrem hohe
Schadenersatzforderungen nach sich ziehen. Als Tierhalter haftet man in solchen Fällen mit dem
gesamten Vermögen und deshalb ist eine Hundehaftpflichtversicherung unbedingt zu empfehlen. In
einigen Bundesländern ist mittlerweile übrigens die Hundehaftpflichtversicherung sogar Pflicht.
Aber Sie wissen noch nicht welche? Dann ist die Hundehaftpflichtversicherung von der Deutschen Familienversicherung AG, kurz DFV genannt, genau das richtige für Sie. Diese Versicherung der DFV
erfüllt berechtigte Schadenersatzansprüche und wehrt unberechtigte Schadenersatzansprüche ab.
Darüber hinaus ist auch die Haftpflicht eines von Ihnen beauftragten Hüter Ihres Hundes durch die
Hundehaftpflichtversicherung mitversichert. Enthaltene Leistungen in der
Hundehaftpflichtversicherung sind gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts, für
deren Folgen der Versicherte oder mögliche weitere Mitversicherte, von Dritten auf Schadenersatz
in Anspruch genommen werden, versichert. Mitversichert in der Hundehaftpflichtversicherung ist
auch die gesetzliche Haftpflicht eines vom Tierhalter beauftragten Hüters, sofern dieser dies nicht
berufsmäßig betreibt, der in Ihrem Auftrag die Aufsicht über Ihren Hund übernommen hat.
Nicht versicherbar in der DFV Hundehaftpflichtversicherung ist dagegen die gesetzliche Haftpflicht eines
gewerblichen Hundezüchters. Der Geltungsbereich der Hundehaftpflichtversicherung der DFV gilt
in ganz Europa, der Türkei und Israel. Außerhalb Deutschlands haben Sie mit der
Hundehaftpflichtversicherung Versicherungsschutz, wenn der Auslandsaufenthalt vorübergehend ist
und nicht länger als 12 Wochen andauert. Versichert in der Hundehaftpflichtversicherung ist Ihre
gesetzliche Haftpflicht als Halter eines oder mehrerer im Versicherungsschein genannter Hunde.
Kampfhunde gemäß der entsprechenden Länderverordnungen und Jagdhunde, für die bereits eine
Jagd-Haftpflichtversicherung besteht, können bei der Hundehaftpflichtversicherung der DFV nicht
versichert werden. Haben Sie mehrere Hunde und ist nur ein Hund bei uns über die
Hundehaftpflichtversicherung versichert, leisten wir für Schäden, die dieser Hund verursacht hat,
nur, wenn dieser Hund eindeutig identifizierbar ist, etwa durch einen implantierten Chip.
Allerdings
gibt es einige Fälle, in denen der Hund nicht versichert ist, selbst wenn der Hund bei der DFV mit
einer Hundehaftpflichtversicherung versichert ist. Für folgende Fälle oder Hunderassen ist der
Versicherungsschutz für folgende Hunde und Hunderassen ausgeschlossen: Bei Jagdhunden, für die
bereits eine Jagdhaftpflichtversicherung besteht, des weiteren bei Hunden, für die nach Gesetzen
der Bundesländer eine Pflichtversicherung abgeschlossen und unterhalten werden muss und bei
diversen Kampfhunden. Bereits ab 6 Euro monatlich erhalten Sie bei der DFV die für Ihre Zwecke
passende Versicherung für Ihren Vierbeiner. Sie wählen dabei aus drei möglichen Tarifen mit
unterschiedlicher Selbstbeteiligung das richtige Versicherungspaket für sich aus. Bei der DFV sind
Sie und Ihr Vierbeiner in guten Händen.
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