Der Urlaub steht bevor und die lange ersehnte Reise ins Ausland kann angetreten werden. Doch
haben Sie auch wirklich an alles gedacht? Es gibt eine ganz wichtige Vorsorge die Sie treffen
müssen und auf jeden Fall die Regel beachten, niemals ohne Auslandskrankenversicherung ins
Ausland zu fahren. Viele Faktoren wie die Wetterumstellung im Urlaubsland, höhere oder tiefere
Temperaturen, eine hohe Luftfeuchtigkeit oder auch nur der Stress der Zeitumstellung führen
vermehrt zu unbekannten Reaktionen des Körpers.
Dieses kann jeden treffen, nicht nur die älteren
Bürger, sondern auch z.B. Schwangere, Kinder oder einfach Menschen die wetteranfällig sind.
Für diesen Fall sind Sie besonderes gut gerüstet mit einer Auslandskrankenversicherung. Diese
bietet Ihnen einen umfassenden Schutz mit Topleistungen zu absoluten Topkonditionen. Sie können
hierbei zwischen mehreren Tarifen wählen. Je nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und
Ansprüchen finden Sie hier umfangreichen Schutz und das weltweit. Mit allen dieser
Tarifvarianten der Auslandsreisekrankenversicherung sind Sie abgesichert wie ein Privatpatient.
Alle medizinisch erforderlichen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen sowie ärztlich
verordnete Arzneimittel im Ausland werden ersetzt.
Im medizinischen Notfall erstattet die
Versicherung außerdem die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt und den Transport
zum nächst erreichbaren Arzt oder Krankenhaus. Auch bei akut auftretenden Zahnschmerzen
werden die Kosten der schmerzstillenden Behandlung im Ausland einschließlich Reparaturen von
Zahnersatz komplett ersetzt. Sollten Sie im Ausland schwer erkranken oder gar schwer verletzt
werden, organisiert die Versicherung im Bedarfsfall den Rücktransport in Abstimmung mit dem
behandelnden Arzt. Die Kosten werden dabei in voller Höhe übernommen. Bei der
Auslandskrankenversicherung werden auch die Rückführung Verstorbener aus dem Ausland an den
deutschen Heimatort organisiert und die Kosten in voller Höhe übernommen. Bei einer Bestattung
am Sterbeort werden die Kosten oftmals bis zu 10.000 Euro ersetzt.
Wenn Sie während Ihrer Reise
wegen einer akuten, unerwarteten Krankheit oder einer Verletzung in einem ausländischen
Krankenhaus und im Anschluss in Deutschland weiter stationär behandelt werden müssen, zahlen
viele Auslandskrankenversicherungen ein Krankenhaus-Tagegeld und dies für eine maximale Dauer
von 30 Tagen. Der Schutz der meisten Auslandskrankenversicherungen besteht immer für die ersten
45 Tage einer Auslandsreise und ist eine Verlängerungsvertrag, den Sie aber auch jederzeit wieder
zum Ende einer Laufzeit kündigen können. Diese bereits hervorragenden Leistungen können noch
mit weiteren Bausteinen frei nach Ihren Wünschen kombiniert werden. Mit einer
Auslandskrankenversicherung genießen Sie den perfekten Schutz für alle möglichen
Krankheitsfälle und das zu günstigen Preisen. Vergleiche rechnen sich auch hier und zahlen sich in
günstigen Beiträgen aus.
Für mehr Informationen? Nutzen Sie doch unseren Berater-Service: hier
Hinweis: Nach Erhalt Ihrer Versicherungspolice haben Sie ein
14-tätiges Widerspruchsrecht, welches Sie in schriftlicher Form bei der abgeschlossen Versicherung einreichen können.