Deutsche Familienversicherung AG: Privathaftpflicht
Deutsche Familienversicherung AG: Privathaftpflicht
Eine Privathaftpflichtversicherung hat die Aufgabe, allen Versicherten von
Schadenersatzansprüchen, die erhoben werden, davon freizustellen. Im Versicherungsfall prüft die
Versicherung, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung zum Schadenersatz besteht. Sollte der
Versicherte haftpflichtig sein, zahlt die Privathaftpflichtversicherung für die Wiedergutmachung des
Schadens. Unbegründete Schadenersatzansprüche wehrt die jede Privathaftpflichtversicherung ab.
Kommt es zum Rechtsstreit, führt die Privathaftpflichtversicherung den Prozess und trägt die
Kosten. Kommen Sie deshalb zu Deutschen Familienversicherung AG und erwerben Sie dort eine
Privathaftpflichtversicherung.
Absichern mit einer dieser Privathaftpflichtversicherung hilft:
Haftpflichtansprüche können sonst teuer werden. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch ist jeder
verpflichtet für verursachte Schäden an Personen oder fremden Eigentum, die schuldhaft also auch
fahrlässig verursacht wurden, zu haften. Der Verursacher haftet grundsätzlich lebenslang in
unbegrenzter Höhe und mit seinem ganzen jetzigen und zukünftigen Vermögen und Einkommen.
Damit Sie infolge einer leichten Fahrlässigkeit nicht in den finanziellen Ruin getrieben werden, hilft
Ihnen die Privathaftpflichtversicherung der DFV, die diese Schäden ersetzt. Neben berechtigten
Schadenersatzforderungen können auch unberechtigte Ansprüche gegen Sie erhoben werden. Die
Privathaftpflichtversicherung der DFV unterstützt Sie auch bei diesen Rechtsverfahren und
übernimmt z.B. Prozesskosten, um unberechtigte Ansprüche gegen Sie abzuwehren.
Übrigens: mit der Privathaftpflichtversicherung sind Sie auch auf Reisen und im Urlaub weltweit geschützt. Sie
können die Privathaftpflichtversicherung der DFV individuell nach Ihren Bedürfnissen als Single
bzw. Einpersonenhaushalt oder für die ganze Familie abschließen. Zu absoluten Topkonditionen
und mit umfangreichen Leistungen.Dazu bietet Ihnen die DFV zwei Versicherungsvarianten an.
Einmal die Privathaftpflichtversicherung Familie, in der der Versicherungsnehmer, seine im
Haushalt lebenden unverheirateten Kinder, seine Lebens- oder Ehepartner und dessen im Haushalt
lebende Kinder (gilt auch für Stiefkinder) versichert sind. Volljährige Kinder sind bei der
Privathaftpflichtversicherung der DFV so lange versichert, wie sie sich im ununterbrochenen
Ausbildungsverhältnis befinden. In der Leistungsvariante Premium der Haftpflichtversicherung sind
zudem deliktunfähige Kinder (max. 30.000,- € je Versicherungsfall) und in der häuslichen
Gemeinschaft lebende Elternteile und Au-pairs mitversichert.
Und es gibt die
Privathaftpflichtversicherung Single, dessen Leistungen sich nur auf den Versicherungsnehmer
beziehen. Andere Personen sind nicht im Vertrag mitversichert. Die Versicherungsleistung gilt bei
alle Tarif-Varianten weltweit und wenn der Aufenthalt nicht länger als 12 Wochen andauert. Bei
mitversicherten Kinder gilt der Schutz bis zu einem Jahr im Rahmen von Schüleraustausch oder
ähnlichen Fällen. Sorgen Sie für einen umfassenden Schutz mit Topleistungen zu absoluten
günstigen Konditionen und versichern Sie sich bei der Deutschen Familienversicherung AG. Dort
sorgt man für Ihr Wohl und hält Wort mit Topprodukten und hervorragendem Service. Sie werden es
nicht bereuen.
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